Aufbau des Jugendrates
1. Zusammensetzung des Jugendrates
Der Jugendrat setzt sich aus zwei Hauptdelegierten und zwei stellvertretenden Delegierten zusammen. Diese werden von den 13 Kommunen des Hochtaunuskreises jeweils für eine zweijährige Wahlperiode in den Jugendrat entsandt. So werden die Interessen und Perspektiven der Jugendlichen aus dem gesamten Hochtaunuskreis vertreten.
2. Die Gesamtkonferenz
Das zentrale Gremium des Jugendrates ist die Gesamtkonferenz, die in der Regel einmal pro Quartal stattfindet. Hier kommen alle Delegierten und gegebenenfalls die stellvertretenden Delegierten zusammen, um sich auszutauschen, Wahlen durchzuführen und gemeinsame Beschlüsse zu fassen. Dazu gehört beispielsweise die Auflösung bestehender oder die Gründung neuer Arbeitskreise.
3. Die Arbeitskreise
Die Arbeitskreise beschäftigen sich jeweils intensiver mit einem bestimmten Thema und können ihre Sitzungen flexibel in Präsenz oder online abhalten. Ihre Funktion ist vergleichbar mit der von Ausschüssen im Deutschen Bundestag. Um zusätzliches Wissen und neue Perspektiven einzubringen, können auch Personen, die nicht Mitglied des Jugendrates sind, zeitweise in die Arbeitskreise kooptiert werden.