Der Jugendrat setzt sich aus 2 Hauptdelegierten und zwei stellvertretenden Delegierten zusammen, diese werden jeweils aus den 13 Kommunen des Hochtaunuskreises für eine zweijährige Wahlperiode entsandt. Das Hauptgremium im Jugendrat ist die Gesamtkonferenz. Diese findet in der Regel einmal im Quartal statt. Dort treten alle Delegierten und ggf. auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter zusammen um zu wählen, sich auszutauschen und Beschlüsse zu fassen, z.B. alte Arbeitskreise auflösen oder neue gründen. Diese Arbeitskreise widmen sich einem bestimmten, ihnen zugewiesenen Thema. Sie können nach belieben tagen, sowohl in Person, als auch online. Ihr stand im Jugendrat und Verhältnis zur Gesamtkonferenz ist vergleichbar mit dem der Ausschüsse zum Bundestag.
In diese Arbeitskreise können Personen, die nicht teil des Jugendrates sind als temporäre Mitglieder kooptiert werden. 

Geschäftsordnung des Jugendrats